Geldwäscheprävention

Sie haben Probleme Ihrer Schulungs­verpflichtung nachzukommen?

Wir haben die Lösung!

Geldwäscheprävention

Geldwäscheprävention

Wir bieten Mitarbeiterschulungen zum Thema Geldwäscheprävention für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer an.

Online Schulungen

Wir bieten unsere Schulungen unabhängig von Ort und Zeit an.

Zertifikat

Es wird ein Zertifikat ausgestellt, welches bei Überprüfungen vorgewiesen werden kann. Wir ermöglichen Ihnen die gesetzlichen Vorgaben nach § 99 Abs 1 Z 2 lit c WTBG bequem zu erfüllen.

Rundumpaket

Melden Sie sich an, tragen Sie Ihre Mitarbeiter ein und wir kümmern uns um den Rest.

Immer für Sie da
Immer für Sie da

Was wir anbieten

Unsere Geldwäschepräventionsschulungen bieten mehr als nur Wissen – wir kümmern uns um die komplette Verwaltung.

Neben der Schulung dokumentieren wir die erfolgreiche Absolvierung Ihrer Mitarbeiter und erinnern sie rechtzeitig an die nächsten Termine. Mit uns haben Sie die gesamte Betreuung in einer Hand.

Wie wir anbieten

Mit unseren Online-Schulungen ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern den flexiblen Zugriff auf das Seminar – jederzeit und überall. Keine Anfahrtswege, keine festen Zeiten. Am Ende jeder Schulung gibt es eine kurze Prüfung, um sicherzustellen, dass das Seminar vollständig absolviert wurde.

Nach Abschluss erhält sowohl Ihr Mitarbeiter als auch Sie ein Zertifikat als Nachweis. Zusätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Status der absolvierten Schulungen einzusehen und verfügen somit über einen jederzeit verfügbaren Nachweis der Einhaltung Ihrer Schulungsverpflichtung.

Maßgeschneiderte Lösungen

Unsere innovative, flexible Herangehensweise ermöglicht es uns, jeder Kanzleigröße ein passendes Angebot anbieten zu können.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie uns!

Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Unsere Online-Geldwäschepräventionsschulungen sind die Antwort auf die Anforderungen zur regelmäßigen Schulung Ihrer Mitarbeiter. Mit unserem Zertifikat können Sie sicher sein, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben nach § 99 Abs 1 Z 2 lit b und c WTBG erfüllen.

Investieren Sie in das Risikomanagement Ihres Unternehmens!

§ 99 (1) WTBG

„Berufsberechtigte müssen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geeignete Maßnahmen treffen, die in einem angemessenen Verhältnis zu Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeit stehen. Sie haben auf risikobasierter Basis insbesondere (Abs 1) […] das in ihrer Kanzlei befasste Personal (Z 2) mit den Bestimmungen, die der Verhinderung und der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung dienen, nachweislich vertraut zu machen und (lit b) in besonderen Fortbildungsprogrammen zu schulen. (lit c)“

WP/StB Mag. Stephan Schlager

Branchenführende Expertise

Unsere Schulungen werden von Herrn WP/StB Mag. Stephan Schlager geleitet, der sich durch seine langjährige Tätigkeit als Kammerfunktionär und Vortragender im Bereich Geldwäscheprävention auszeichnet.

„Als Kanzleiinhaber sehe ich mich täglich mit der Herausforderung konfrontiert, die Schulungsverpflichtungen meiner Mitarbeiter im hektischen Kanzleialltag zu erfüllen. Diese Plattform erleichtert es mir, diesen Verpflichtungen gerecht zu werden, während ich den Schulungsprozess und die Dokumentation effizient und problemlos verwalten kann.“
WP/StB Mag. Stephan Schlager

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Bei Fragen können Sie uns gerne über das Kontaktformular erreichen – wir sind für Sie da!